Hintergrund

„Cash is king!“ – Die­ses Sprich­wort aus der Bera­tungs­bran­che drückt in 3 Wor­ten aus, war­um eine Liqui­di­täts­pla­nung so bedeut­sam ist. Denn die Sicher­stel­lung der Zah­lungs­fä­hig­keit sowie der Durch­fi­nan­zie­rung sind wesent­li­che Vor­aus­set­zun­gen für die Fort­füh­rung eines Unter­neh­mens.

Durch die Rege­lun­gen zur Kri­sen­früh­erken­nung und dem ‑manage­ment durch das Unter­neh­mens­sta­bi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­ge­setzt (Sta­RUG) wird die­se Kern­auf­ga­be der Unter­neh­mens­füh­rung expli­zit auf­ge­grif­fen. Gemäß § 1 Abs. 1 Sta­RUG ist die Geschäfts­füh­rung eines haf­tungs­be­schränk­ten Rechts­trä­gers ver­pflich­tet, fort­lau­fend über Ent­wick­lun­gen, die den Fort­be­stand ihrer Gesell­schaft gefähr­den kön­nen, zu wachen. Die Liqui­di­täts­pla­nung ist dabei eines der zen­tra­len Instru­men­te.

Es gibt zwei For­men der Liqui­di­täts­pla­nung, die direk­te Liqui­di­täts­pla­nung und die indi­rek­te Liqui­di­täts­pla­nung.

Bei der direk­ten Liqui­di­täts­pla­nung wer­den Ein- und Aus­zah­lun­gen direkt geplant und gegen­über­ge­stellt. Die resul­tie­ren­de Ver­än­de­rung der Liqui­di­tät nennt man Net­to Cash Flow. Ein posi­ti­ver Net­to Cash Flow führt zu einer Erhö­hung des Kas­sen­be­stan­des bzw. zu einer Redu­zie­rung der Ver­schul­dung. Die direk­te Liqui­di­täts­pla­nung wird i.d.R. wöchent­lich geplant. Der Pro­gno­se­zeit­raum ist eher kurz­fris­tig und deckt übli­cher­wei­se 13 Wochen bis zu 26 Wochen ab.

Bei der indi­rek­ten Liqui­di­täts­pla­nung wird der Cash Flow statt­des­sen aus der Ver­än­de­rung der GuV sowie Bilanz indi­rekt abge­lei­tet (sie­he auch Inte­grier­te Busi­ness Pla­nung). Die Ver­än­de­rung der Liqui­di­tät ergibt sich also indi­rekt. Die indi­rek­te Liqui­di­täts­pla­nung ori­en­tiert sich zeit­lich übli­cher­wei­se am jewei­li­gen Monats­en­de und deckt i.d.R. einen Pro­gno­se­zeit­raum von 18–24 Mona­ten ab bzw. ent­spricht dem Pla­nungs­zeit­raum des Unter­neh­mens.

Relevanz in der Restrukturierung

Für die Restruk­tu­rie­rung ist die Liqui­di­täts­pla­nung von hoher Bedeu­tung.

Auf­grund der Nähe zum Insol­venz­recht hat sich die Erstel­lung einer direk­ten 13-Wochen Liqui­di­täts­pla­nung als Markt­stan­dard durch­ge­setzt.

Mit­hil­fe der 13-Wochen Liqui­di­täts­pla­nung erkennt das Unter­neh­men, ob es kurz­fris­tig durch­fi­nan­ziert ist, ggf. eine tem­po­rä­re Liqui­di­täts­lü­cke ent­steht oder das Unter­neh­men sogar droht zah­lungs­un­fä­hig zu wer­den. Die Pla­nung bil­det die Basis für die wei­te­re Erar­bei­tung von kurz­fris­ti­gen Liqui­di­täts­maß­nah­men. Die 13-Wochen Pla­nung ist somit in einer Kri­sen­si­tua­ti­on das wich­tigs­te Manage­ment-Tool für die Geschäfts­lei­tung eines Unter­neh­mens. Da die Geschäfts­füh­rung sehr schnell für den Tat­be­stand der Insol­venz­ver­schlep­pung haft­bar gemacht wer­den kann (per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­füh­rers nach § 826 BGB wegen Insol­venz­ver­schlep­pung), liegt in der Kri­se ein Schwer­punkt auf der 13-Wochen Liqui­di­täts­pla­nung. Selbst­ver­ständ­lich ist der genaue Über­blick über den aktu­el­len Sta­tus der liqui­den Mit­tel auch für alle ande­ren Stake­hol­der von Bedeu­tung, z.B. Ban­ken und Gesell­schaf­ter.

Die indi­rek­te Liqui­di­täts­pla­nung ist Bestand­teil der inte­grier­ten Unter­neh­mens­pla­nung, wel­che in der Restruk­tu­rie­rung die Grund­la­ge für die Erstel­lung von Sanie­rungs­gut­ach­ten, Fort­füh­rungs- oder Fort­be­stehens­pro­gno­sen bil­det.

Durch die Neu­re­ge­lun­gen der Kri­sen­früh­erken­nung des Sta­RUGs mit der Pflicht zur Über­wa­chung der Finanz- und Ertrags­la­ge hat auch die indi­rek­te Liqui­di­täts­pla­nung mit 18 bis 24 Mona­ten Pla­nungs­ho­ri­zont an Bedeu­tung gewon­nen. Sie ist somit nicht mehr ledig­lich Bestand­teil einer jähr­li­chen Mit­tel­frist­pla­nung, son­dern soll­te je nach Situa­ti­on (Bra­che, Grö­ße, Kri­sen­sta­di­um) in regel­mä­ßi­gen Abstän­den aktua­li­siert wer­den und eine Plan-Ist Abwei­chungs­ana­ly­se erstellt wer­den.

Unser Ansatz

Eine genaue Pro­gno­se von Zah­lungs­strö­men erscheint auf den ers­ten Blick nicht über­mä­ßig kom­pli­ziert, jedoch darf die­se Auf­ga­be nicht unter­schätzt wer­den – nicht zuletzt wegen ihrer weit­rei­chen­den Fol­gen. Es erfor­dert sehr viel Erfah­rung, Fin­ger­spit­zen­ge­fühl sowie finanz­wirt­schaft­li­ches Ver­ständ­nis eine sol­che Liqui­di­täts­pla­nung zu erstel­len. Vor jeder direk­ten Liqui­di­täts­pla­nung erstel­len wir einen Liqui­di­täts­sta­tus. Die­ser prüft zu Beginn, ob ggf. schon eine Liqui­di­täts­lü­cke oder gar Zah­lungs­un­fä­hig­keit vor­liegt. Anschlie­ßend erar­bei­ten wir mit der Buch­hal­tung, dem Con­trol­ling und der Geschäfts­füh­rung eine rea­lis­ti­sche Liqui­di­täts­pro­gno­se der kom­men­den 13-Wochen. Die Ver­ar­bei­tung der offe­nen Debi­to­ren und Kre­di­to­ren stellt hier­bei einen wesent­li­chen Bestand­teil dar. Da die meis­ten Debi­to­ren und Kre­di­to­ren ein Zah­lungs­ziel von ca. 4–8 Wochen haben, kann man die­se Zah­lungs­strö­me gut pro­gnos­ti­zie­ren. Schwie­ri­ger wird es dann mit den künf­ti­gen Debi­to­ren und Kre­di­to­ren im rest­li­chen Zeit­raum der 13 Wochen Liqui­di­täts­pla­nung. Die Liqui­di­täts­pla­nung ver­eint neben Debi­to­ren und Kre­di­to­ren unter ande­rem noch die Ent­wick­lung von Dar­le­hen, Steu­ern, Inves­ti­tio­nen, Anzah­lun­gen, Ein­kauf, Anla­ge­ver­mö­gen, Pro­duk­ti­on, Aus­lie­fe­run­gen, Waren­kre­dit­ver­si­che­rer sowie Cla­im Manage­ment.

Unsere Expertise

Alle TMP Part­ner haben die Pla­nung und Pro­gno­se von Zah­lungs­strö­men in vie­len Pro­jek­ten erfolg­reich durch­ge­führt. Dabei sind wir ent­we­der als „Spar­rings­part­ner“ coa­chend im Ein­satz oder über­neh­men den gesam­ten Work­stream „Liqui­di­tät“ mit Auf­bau einer direk­ten Liqui­di­täts­pla­nung, Soll-Ist-Abwei­chungs­ana­ly­sen und aus­sa­ge­kräf­ti­gem Report­ing.

Neben Liqui­di­täts­pla­nun­gen mit stei­gen­dem Cash-Bestand, haben wir ins­be­son­de­re Erfah­rung mit Pla­nun­gen mit sin­ken­dem Cash-Bestand. In solch einer Situa­ti­on gilt es Ruhe zu bewah­ren und genau und gründ­lich zu ana­ly­sie­ren und die ent­spre­chen­den Schluss­fol­ge­run­gen zu zie­hen. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Erar­bei­tung und Umset­zung von Maß­nah­men, wie z.B. der Ein­rich­tung eines Cash Office und/oder den Ver­hand­lun­gen mit Lie­fe­ran­ten-/ und Kun­den. Wir sind an Ihrer Sei­te und beglei­ten Sie durch die­se Situa­ti­on.

Lassen Sie uns reden

Kon­tak­tie­ren Sie uns — für ein unver­bind­li­ches Gespräch dar­über, was wir für Sie und Ihr Unter­neh­men tun kön­nen.

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